Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Rechtsanwälte Dressler Hehrs Gebauer Jentsch im Auftrag der alpha assay GmbH & Co. KG

Uns liegt ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Rechtsanwälte Dressler Hehrs Gebauer Jentsch im Auftrag der alpha assay GmbH & Co. KG vor. Der von uns vertretenen Mandantschaft werden in der Angelegenheit Urheberrechtsverletzungen auf der von ihr betriebenen Internetseite vorgeworfen.

Zunächst wurde unserer damals noch nicht durch uns vertretenen Mandantschaft im September 2015 eine Abmahnung zugestellt, auf die unsere Partei nicht reagiert hatte. In der uns vorliegenden einstweiligen Verfügung wird der Vorwurf erhoben, dass unsere Mandantschaft die Internetseite der Gegenseite in weiten Teilen kopiert habe. Hierbei seien sowohl das Design, als auch schriftliche Inhalte übernommen worden. Darin sei eine Urheberrechtsverletzung und eine irreführende geschäftliche Handlung i. S. d. § 4 Nr. 9 UWG, § 4 Nr. 11 UWG i. V. m. § 2 UrhG zu sehen.

Das angerufene Landgericht Bochum hat nunmehr Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt.

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung im Auftrag erhalten?

Wie der vorliegende Fall und unsere Erfahrung zeigt, sollte eine Abmahnung keinesfalls ignoriert werden. Bei Erhalt einer Abmahnung sollten Sie vielmehr unmittelbar anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Wir raten ebenfalls davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Stattdessen sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Unser Rat:

Haben Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten? Wir stehen wir mit unserer Hilfe gerne bundesweit zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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