Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH an dem Filmwerk: „Fantastic Four“ vom 15.10.2015

Kürzlich wurde uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer an dem Filmwerk: „Fantastic Four“, an dem die Constantin Film Verleih GmbH die Rechte innehat, zur rechtlichen Überprüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt.

Aufgrund des Vorwurfes einer vermeintlichen Urheberechtsverletzung an dem Filmwerk in einer Tauschbörse wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von unserer Mandantschaft ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 € gefordert.

Erfahrungsgemäß besteht die Problematik, dass noch eine Reihe von weiteren Filmwerken über die Tauschbörse getauscht wurden. Zur Absicherung sollte die Möglichkeit der Abgabe von sogenannten vorbeugenden Unterlassungserklärungen in Betracht gezogen werden.

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten?

Sodann raten wir Ihnen Folgendes: Die vorformulierte Unterlassungserklärung kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden und sollte in dieser Form nicht unterzeichnet werden. Im Hinblick auf die geltend gemachte Kostenforderung ist eine Beratung in Ihrem persönlichen Einzelfall erforderlich. Die Vorgehensweise hängt hier von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab.

Sie sollten die Abmahnung auf keinen Fall ignorieren! So sind uns bereits viele Fälle zur Kenntnis gelangt, in denen die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der vertretenen Rechteinhaber Mahnbescheide beantragt und sogar Klagen eingereicht hat.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Sie können uns alternativ auch die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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