Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an der TV-Folge „The Big Bang Theory – The Matrimonial Momentum“vom 14.10.2015

Kürzlich wurde uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer an der TV-Folge „The Big Bang Theory – The Matrimonial Momentum“ an dem die Warner Bros. Entertainment GmbH die Rechte innehat, zur rechtlichen Überprüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt.

Aufgrund des Vorwurfes einer vermeintlichen Urheberechtsverletzung an dem Filmwerk in einer Tauschbörse wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von unserer Mandantschaft ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 469,50 € gefordert.

Erfahrungsgemäß besteht die Problematik, dass noch eine Reihe von weiteren Filmwerken über die Tauschbörse getauscht wurden. Zur Absicherung sollte die Möglichkeit der Abgabe von sogenannten vorbeugenden Unterlassungserklärungen in Betracht gezogen werden.

Folgeabmahnungen?

Die Problematik besteht bei TV- Folgen immer wieder darin, dass weitere Folgen der gleichen Serie heruntergeladen wurden. Demnach kann nicht ausgeschlossen werden, das noch weitere Abmahnungen drohen könnten. Lassen Sie sich daher unbedingt über die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen beraten.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Sie können uns alternativ auch die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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