Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Weitere Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 29.10.2015

Aktuell verteidigen wir gegen eine Abmahnung des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V., welche auf den 29.10.2015 datiert ist. Unsere Mandantschaft bietet über eBay verschiedene Dekorationsartikel zum Kauf an.

In der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung werden seitens des Interessensverbandes gegen unsere Mandantschaft folgende Vorwürfe erhoben:

- Veraltete Widerrufsbelehrung

- Fehlende Information über ein Muster-Widerrufsformular

Immer wieder erleben wir in der täglichen Anwaltspraxis, dass gewerbliche Onlineshopbetreiber veraltete Widerrufsbelehrungen vorhalten. Diese Problematik wird von vielen Händlern stiefmütterlich behandelt. Die Gefahren, wie eine solche Abmahnungen, sind jedoch die Realität.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 232,05 Euro aufgefordert.

WICHTIG: Haben Sie auch eine solche Abmahnung erhalten?

Dann beachten Sie folgende Grundregeln:

  • Notieren und beachten Sie die in der Abmahnung gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie zur Gegenseite keinen Kontakt auf
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Konkret sollten Sie folgende Hinweise beachten:

Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung niemals ungeprüft. Immer wieder wird eine solche Unterlassungserklärung vorschnell abgegeben, ohne dass die Verstöße bereits abgestellt sind. Dies führt zu empfindlichen Vertragstrafen.

Lassen Sie Ihren Onlineauftritt durch einen Fachanwalt im gewerblichen Rechtschutz überprüfen und ggfs. korrigieren. Gerne stehen wir Ihnen bei der Erstellung von Rechtstexten zur Verfügung.

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung, wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Bieten Sie ebenfalls im Internet Artikel zum Kauf an?

Wir erstellen Ihnen gerne für Ihren Shop, Ihren eBay-Account oder Ihre Homepage rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Widerrufsbelehrungen. So kann die Gefahr von Abmahnungen für Sie gebannt werden. Wenden Sie sich hierzu gerne an uns, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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