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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Forever Living Products Germany GmbH durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk

Aktuell verteidigen wir gegen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag der Forever Living Products Germany GmbH aus Frankfurt/Main.

In der Abmahnung wird unserer Mandantschaft, die über Amazon diverse Produkte aus dem Bereich „Aloe Vera“ anbietet, vorgeworfen, innerhalb eines solchen Angebotes für ein Lebens-, bzw. Nahrungsergänzungsmittel wettbewerbswidrig geworben zu haben.

Im Detail heißt es, unsere Mandantschaft habe dem Angebot ein Bild beigefügt, auf dem eine normale Wirbelsäule und eine an Arthrose erkrankte Wirbelsäure zu sehen seine. Dies müsse dahingehend verstanden werden, als dass das Nahrungsergänzungsmittel gegen Arthrose heile oder die Beschwerden mindere. Zudem sei dem Angebot ein weiteres Bild beigefügt gewesen, auf dem ein Skelett zu sehen sei, dass an den Gelenken mit einer roten Umkreisung versehen sei. Dies sei als Zeichen von Entzündungen zu werten und ebenfalls als Verstoß gegen Art. 7 Abs. 3 VO 1169/11/EU zu werten.

In Folge dessen stünden der Forever Living Products Germany GmbH, die ebenfalls Produkte aus dem Bereich „Aloe Vera“ anbiete, Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüche zu. Insofern werden von unserer Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Ersatz von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.141,90 € verlangt.

Haben Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten?

Ihre Abmahnung muss stets unter Beachtung Ihres Einzelfalls auf die Rechtmäßigkeit überprüft werden. Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall. Die Gegenseite könnte sodann eine Einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen.

Wir raten jedoch auch davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Unser Rat:

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer Hilfe bundesweit zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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