Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung des Rechtsanwalt Lutz Schroeder im Auftrag des Verbandes zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE) vom 5.11.2015 – Vorwurf: Urheberrechtsverletzung durch Verwendung eines Fotos auf eBay

Wir haben Kenntnis über eine urheberechtliche Abmahnung des Rechtsanwalt Lutz Schroeder im Auftrag des Verbandes zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE) Kenntnis erlangt. In dem Abmahnschreiben vom 05.11.2015 wird die Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Bildes ohne Einwilligung der Inhaberin des Urheberrechtes, Frau Ines Krähling, vorgeworfen,

Dies stelle eine unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung i. S. d. §§ 16, 19a UrhG dar.

Aus abgetretenem Recht wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie Schadensersatz nach der Lizenzanalogie in Höhe von grundsätzlich 160,50€ gefordert. Die Kosten der Rechtsverfolgung werden nach einem Gegenstandswert von 3.000,00€ in Höhe von 281.30€ angesetzt.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung erhalten?

Eine solche Abmahnung sollte unbedingt auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die geltend gemachten Schadensersatzbeträge. Lassen Sie sich daher von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten!

Beachten Sie die folgenden Punkte:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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