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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Markenrecht- Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH vom 10.11.2015

Am 13.11.2015 sind wir mit der Verteidigung gegen eine weitere markenrechtlichen Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH beauftragt worden.

Der Abmahnung liegt folgender Vorwurf zugrunde:

Über die Internethandelssplattform eBay sollen schwarz-gelbe Buttons zum Kauf angeboten und diese mit den Worten „Borussia Dortmund“ „BVB 09“ und „BVB“ beworben worden sein habe. Dadurch sei die BVB Merchandising GmbH in ihren Rechten als Inhaberin der Marken „Borussia Dortmund“ „BVB 09“ und „BVB“ verletzt. Zudem stelle die Verwendung des geschützten Logos „BVB 09“ ebenfalls eine Markenrechtsverletzung dar.

Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie gem. §§ 19 MarkenG; 242 BGB eine Auskunft u. a. über folgende Punkte: Hersteller der Magnetpins, gewerbliche Abnehmer, Menge der verkauften Pins, Einkaufs- und Verkaufspreise, erzielter Gewinn.

Die Erfüllung des Auskunftsanspruches sollte unbedingt anwaltlich begleitet werden, da dieser der Vorbereitung und Bezifferung eines Schadensersatzes dient.

Zudem fordert die gegnerische Kanzlei von unserem Mandanten den Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.531,90 Euro.

BLEIBEN SIE RUHIG!

Unterzeichnen Sie auf keinen Fall ungeprüft die vorformulierte Unterlassungserklärung. Hierdurch schneiden Sie sich wohlmöglich bereits im Vorfeld etwaige Einwendungen gegen den markenrechtlichen Vorwurf ab.

Sofern der Vorwurf dem Grunde nach begründet sein sollte, raten wir dazu eine vergleichsweise Erledigung unter der Bedingung einer Kostenreduzierung anzustreben.

In diesem Fall sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung aufgrund des in Ansatz gebrachten hohen Streitwertes von 50.0000,00€ vermieden werden.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Sollten auch Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Hauptsacheklage aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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