Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA wegen Ticketverkauf auf eBay vom 25.11.2015

Wie in der Vergangenheit bereits in zahlreichen Fällen verteidigen wir erneut gegen eine Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA.

Vorwurf: Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, dass der über die Internethandelsplattform eBay zwei Einzeltickets für ein Heimspiel von Borussia Dortmund für die Saison 2015/2016 zum Kauf angeboten haben soll. Hierbei soll er gegen folgende Bestandteile der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA verstoßen haben:

  • Fehlende Abbildung der ATGB
  • Keine „Sofort-Kauf“-Auktion
  • Preisaufschlag von über 15 Prozent über dem Originalticketpreis

Bekanntermaßen wird auf den Punkt 6 Absatz 2 und 5 der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) verwiesen, der neben u.a. dem Verbot der privaten Weitergabe mit der Absicht, das Ticket zu einem wesentlich höheren Preis als dem, der auf dem Ticket angegeben ist anzubieten oder zu veräußern für den Fall der Zuwiderhandlung auch eine Vertragsstrafe vorsieht. Innerhalb der ATGB wird dem Kunden hierbei eingeräumt, Tickets per Sofort-Kauf zu einem Preis unterhalb von 15% des Originalpreises anzubieten.

Unsere Mandantschaft wird in Folge dessen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags in Höhe von 250,00 € verlangt.

Bleiben Sie ruhig!

Wir raten Ihnen, unverzüglich anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Es könnten dann gerichtliche Schritte gegen Sie eingereicht werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein könnte. Sie sollten jedoch auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Fernerhin ist eine anwaltliche Vertretung angezeigt, um mögliche vereinsinterne Sanktionen, wie z.B. Kündigung des Dauerkartenabonnements, Ticketsperre, Stadionverbot zu verhindern. Zudem besteht selbstverständlich im Falle des Ignorierens einer solchen Abmahnung auch die Gefahr einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Deher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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