Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der TimeGate GmbH durch Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum wegen vermeintlicher Markenrechtsverletzung an der Marke „SAM“

Wir haben Kenntnis von einer Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum im Auftrag der TimeGate GmbH. Der Vorwurf der Abmahnung lautet auf Markenrechtsverletzung an der Marke „SAM“.

Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, die Marke „SAM“ als Beschreibung für von ihm angebotenen Textilien verwendet zu haben, ohne dass es sich bei den angebotenen Produkten tatsächlich um solche der Marke „SAM“ handele. Dies stelle eine Markenrechtsverletzung dar, da die TimeGate GmbH – als Rechtsnachfolgerin der Uncle Sam GmbH – alleinige Markeninhaberin sei. In Folge dessen werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 1.752,90 € gefordert.

Haben Sie ebenfalls eine solche Abmahnung der Anwaltskanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum erhalten?

Unabhängig davon, ob die in der Abmahnung gerügten Verstöße tatsächlich zutreffend sein sollten oder nicht, sollten Sie keinesfalls die der Abmahnung beigefügte und durch die Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben. Diese ist unserer Auffassung nach nachteilig formuliert und kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.