Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Kanzlei Becker Haumann mahnt im Auftrag der Bayer 04 Leverkusen GmbH wegen Ticketverkauf auf eBay ab – Schreiben vom 26.11.2015

Eine aktuelle Abmahnung der Bayer 04 Leverkusen GmbH, ausgesprochen durch die Kanzlei Becker Haumann aus Dortmund vom 26.11.2015 ist aktuell Gegenstand einer auf uns lautenden Mandatierung.

Unserer Partei wird im Abmahnschreiben vorgeworfen, über die Internethandelsplattform viagogo Karten des Spiels Bayer Leverkusen gegen FC Barcelona zum Kauf angeboten und somit gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der Bayer 04 Leverkusen GmbH verstoßen zu haben. Gegen folgende Bestandteile der ATGB habe unsere Mandantschaft verstoßen:

- Fehlende Abbildung der ATGB

- Öffentliches Anbieten von Fußballtickets

Sodann heißt es im Abmahnschreiben, dass der Bayer 04 Leverkusen GmbH zwar grundsätzlich der Ersatz von Rechtsanwaltsgebühren in Höhe „von bis zu 1.511,90 €“ und eine Einigungsgebühr in Höhe von 301,50 € zustehe, man sich aber mit der Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 250,00 € durch unsere Mandantschaft einverstanden erkläre.

Des Weiteren wird von unserer Mandantschaft die Abgabe der dem Abmahnschreiben beigefügten Unterlassungserklärung verlangt.

Was sollte ich im Falle einer Abmahnung tun?

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung der Bayer 04 Leverkusen GmbH erhalten haben, sollten Sie sich umgehend an unsere Kanzlei wenden. Mit unserer großen Erfahrung, insbesondere im Bereich von Abmahnungen wegen vermeintlichen Verstößen gegen ATGB, stehen wir auch Ihnen beratend zur Seite. Wir beraten Sie individuell dahingehend, wie die Angelegenheit in Ihrem Interesse beigelegt werden kann. Ihre Abmahnung sollte unbedingt auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Dies gilt insbesondere deshalb, weil Sie eine abgegebene Unterlassungserklärung auf lange Zeit bindet. Lassen Sie sich daher von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall! Es könnten dann gerichtliche Schritte gegen Sie eingereicht werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein könnte. Sie sollten jedoch auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Vielmehr sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

In vielen Fällen lassen sich die in der Abmahnung geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit Ihnen keine weiteren Folge-Abmahnungen drohen.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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