Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Urheberrechtliche Abmahnung des Rechtsanwalts Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vom 08.12.2015

Erneut verteidigen wir gegen eine urhebrrechtliche Abmahnung des Rechtsanwalts Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH, datiert vom 08.12.2015.

In der Abmahnung wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, über eine Online-Tauschbörse die Musikwerke „Lost Frequencies – Reality (Janieck Devy)“, „Sigala – Easy Love“ und „Nora En Pure – Come With Me“ öffentlich zugänglich gemacht zu haben (Filesharing). Dies stelle einen Verstoß gegen § 19a UrhG dar.

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten?

Sodann sollten Sie keinesfalls die mitgesandte Unterlassungserklärung ohne vorherige anwaltliche Beratung unterzeichnen. Unserer Auffassung nach ist diese nachteilig vorformuliert und kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Vielmehr sollten Sie sich unbedingt von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Ebenso sollten Sie die Abmahnung keinesfalls ignorieren, da die Gegenseite ansonsten gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten könnte, was mit zusätzlichen Kosten für Sie verbunden wäre.

Folgende Grundlegen gelten bei Erhalt einer Abmahnung:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten? Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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