Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Kanzlei Kurz Pfitzer Wolf & Partner im Auftrag der Global Standard gGbmH vom 17.12.2015

Eine wettbewerbs- und markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Kurz Pfitzer Wolf & Partner im Auftrag der Global Standard gGbmH ist derzeit Gegenstand einer auf uns lautenden Mandatierung.

Unserer Mandantschaft wird in der Abmahnung vorgeworfen, auf der von ihr betriebenen Internetseite mit den eingetragenen Markennamen „GOTS“ und „Global Organic Textile Standard“ der Global Standard gGbmH geworben zu haben, ohne hierzu erforderliche Nutzungsrechte erhalten zu haben. Darin sei eine Markenrechtsverletzung zu sehen. Hierdurch werde der Eindruck erweckt, unsere Mandantschaft sei von der Gegenseite zertifiziert worden, was nicht der Wahrheit entspräche. Dies stelle einen Wettbewerbsverstoß dar.

Unsere Mandantschaft wird sodann zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. In der dem Abmahnschreiben beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung ist für jede Zuwiderhandlung eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € festgesetzt. Zudem wird von unserer Mandantschaft der Ersatz entstandener Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.973,90 € gefordert.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Bei Erhalt einer Abmahnung sollten Sie unmittelbar anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Durch eine anwaltliche Vertretung kann weiterer Schaden abgewendet werden und die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet werden. Zudem können häufig die geforderten Kosten reduziert werden.

Wir raten davon ab, die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu würden Sie sich bereits zu Beginn etwaige Einwendungen abschneiden. Zudem kann in der Unterlassungserklärung ein Schuldanerkenntnis gesehen werden. Auch die pauschale Vertragsstrafe sollte so unserer Auffassung nach nicht vereinbart werden. Vielmehr sollte ggf. eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, in der von dem sogenannten „Hamburger Brauch“ Gebrauch gemacht wird. Hierbei würde eine verwirkte Vertragsstrafe individuell festgesetzt werden und könnte vom zuständigen Gericht auf ihre Höhe und Angemessenheit hin überprüft werden. Sie sollten eine Abmahnung auf keinen Fall ignorieren! Dann könnte die Gegenseite eine einstweilige Verfügung beantragen, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre.

Unser Rat:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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