Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

Haben Sie eine Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. erhalten?

Erneut liegt uns aktuell eine Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vor.

In der uns vorliegenden Abmahnung vom 30.12.2015 wird unserer Partei vorgeworfen, innerhalb eines Angebots auf der Internethandelsplattform eBay folgende Wettbewerbsverstöße begangen zu haben:

- Veraltete Widerrufsbelehrung

- Versandkosten auf Anfrage

Immer wieder erleben wir in der täglichen Anwaltspraxis im Wettbewerbsrecht, dass gewerbliche Anbieter in Ihren Onlineshops bzw. eBay und Amazon Shops noch Widerrufsbelehrungen vorhalten, die nicht der aktuellen Gesetzeslage seit dem 13.06.2014 entsprechen. Das Vorhalten einer solchen „veralteten“ Widerrufsbelehrung stellt ein wettbewerbswidriges Verhalten dar.

Auch eine Formulierung wie, „Versandkosten auf Anfrage“ findet sich in vielen Artikelbeschreibungen wieder. Gemäß § 1 Abs. 2 der Preisangabenverordnung sind die Versandkosten jedoch beziffert anzugeben. Die Information, dass Versandkosten angefragt werden können, stellt nach eindeutiger Rechtsprechung ebenfalls einen Wettbewerbsverstoß dar.

In der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Darüber hinaus wird zur Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 232,05 Euro aufgefordert.

Richtig reagieren!

Sofern die Vorwürfe in der Sache zutreffen, sollte nicht vorschnell die vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. In diesem Falle raten wir zu einer Modifikation der Unterlassungserklärung durch einen im Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Zusätzlich hierzu sollte Ihr Internetauftritt auf etwaige weitere Wettbewerbsverstöße überprüft werden. Gerne stehen wir fachkundig auch für die Erstellung von Rechtstexten, wie AGB und Widerrufsbelehrungen, Datenschutz, und Impressum zur Verfügung.

WICHTIG: Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Dann beachten Sie folgende Grundregeln:

  • Notieren und beachten Sie die in der Abmahnung gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie zur Gegenseite keinen Kontakt auf
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung, wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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