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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky mahnt ab im Auftrag der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG wegen Ticket-Verkauf

Eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG liegt uns derzeit zur Überprüfung und weiteren Bearbeitung vor.

In der uns vorliegenden Abmahnung vom 30.12.2015 wird unserer Mandantschaft gegenüber der Vorwurf erhoben, über eBay Kleinanzeigen Tickets für Fußballspiele von Hannover 96 zum Kauf angeboten und somit gegen folgende Bestandteile der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG verstoßen zu haben:

1. Fehlende Abbildung der ATGB

2. Öffentliches Angebot bei eBay Kleinanzeigen

3. Preisaufschlag von über 10 Prozent über dem Originalticketpreis

Was fordert die Gegenseite?

Unsere Mandantschaft wird zunächst zur Abgabe der beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung aufgefordert. Weiterhin wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags in Höhe von 250,00 € verlangt.

Wie sollte reagiert werden?

Grundsätzlich sollte bei Erhalt einer Abmahnung anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden. Die durch die Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung, zu deren Abgabe regelmäßig aufgefordert wird, ist oftmals nachteilig formuliert und kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Daher sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnen.

Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG erhalten haben, wenden Sie sich gerne an uns. Wir beraten Sie individuell dahingehend, wie die Angelegenheit in Ihrem Interesse beigelegt werden kann. Häufig können auch die in der Abmahnung geforderten Kosten reduziert werden.

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte haben bereits in zahlreichen Fällen gegen Abmahnungen mit dem Vorwurf eines Verstoßes gegen ATGB verteidigt und verfügen über entsprechende Erfahrungen.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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