Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Mahnbescheid des Rechtsanwalts Daniel Sebastian im Auftrag der Aerosoft GmbH aus Büren

Uns liegt aktuell ein Mahnbescheid des Rechtsanwalts Daniel Sebastian im Auftrag der Aerosoft GmbH zur Überprüfung und weiteren Bearbeitung vor.

Im Januar 2012 wurde unserer Mandantschaft zunächst innerhalb einer Abmahnung vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Werke aus dem Repertoire der Aerosoft GmbH unerlaubt genutzt zu haben. Auf die Kostenforderung der Gegenseite wurde zu diesem Zeitpunkt keine Zahlung geleistet. Infolgedessen beauftragte die Gegenseite vor Ablauf der Verjährungsfrist den uns nunmehr vorliegenden Mahnbescheid.

Der Mahnbescheid beinhaltet eine Kostenforderung von insgesamt 1.530,30 €, die sich aus folgenden Einzelbeträgen zusammensetzt:

- Forderung aus der ursprünglichen Abmahnung: 1.359,80 €

- Verfahrenskosten: 170,50 €

Der Fall zeigt eindrucksvoll, wie gefährlich es sein kann, eine Abmahnung, bzw. die Kostenforderung zu ignorieren.

Wie lautet die Verteidigungsstrategie bei Erhalt eines Mahnbescheids?

Sie sollten bei Erhalt eines Mahnbescheids unmittelbar Beratung bei einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Erfahrung und Hilfe zur Seite und beraten Sie individuell. Die in unserer Rechtsanwaltskanzlei tätigen Anwälte können auf mehrere tausend Abmahnverfahren aus den Rechtsgebieten des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts zurückblicken.

Ein Mahnbescheid sollte auf keinen Fall ignoriert werden. Die Gegenseite könnte sodann weitere gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten, welche mit weiteren Kosten für Sie verbunden wären.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie diese unter keinen Umständen ignorieren! In zahlreichen Fällen lassen sich die in einer Abmahnung geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Wichtig ist, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit keine Folge-Abmahnungen drohen. Falls Sie eine Abmahnung erhalten haben, lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Hilfe zur Seite.

Wenn Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne deutschlandweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung - auf Ihren Einzelfall zugeschnitten
  • Persönliche und enge Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz
  • Vertretung im gesamten Bundesgebiet
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandats

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Wir werden mit Ihnen im Fall einer Beauftragung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

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