Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Kanzlei Preu Bohlig & Partner spricht markenrechtliche Abmahnung für die Firma Louis Vuitton aus – Schreiben vom 11.01.2016

Erneut ist eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Louis Vuitton Malletier, S. A., ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner Gegenstand eines aktuellen Mandates.

In der auf den 11.01.2016 datierten Abmahnung wird unserer Partei vorgeworfen, eine Markenrechtsverletzung begangen zu haben. Durch den Kauf eines Schals, bei dem es sich nicht um ein Original handeln soll, seien die EU-Marken 000 015 602, 000 015 610, sowie 000 015 628 verletzt worden.

Die Gegenseite fordert unsere Mandantschaft sodann dazu auf, der Vernichtung der Ware zuzustimmen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Weiterhin wird unsere Partei zum Ersatz der entstandenen Kosten für das Grenzbeschlagnahmungsverfahren und der Rechtsanwaltskosten aufgefordert. Diese werden mit einer Pauschale von 220,00 € angesetzt.

Wie sollte reagiert werden?

Wir konnten in unserer Rechtsanwaltskanzlei bereits eine Vielzahl von Sachverhalten der vorliegenden Art erfolgreich bearbeiten. In einer Vielzahl von Fällen liegt überwiegend kein Handeln im geschäftlichen Verkehr, und somit auch keine Markenrechtsverletzung vor. Ihre individuelle und auf Ihren konkreten Einzelfall hin angepasste Verteidigungsstrategie besprechen wir gerne mit Ihnen. Hierzu bieten wir eine erste kurze kostenlose Ersteinschätzung Ihres Sachverhaltes an. Dazu erreichen Sie uns unter unserer Rufnummer 02307/17062 oder auch per E-Mail unter ra@kanzlei-heidicker.de.

Insbesondere im Markenrecht drohen häufig hohe Streitwerte, daher sollte bei Erhalt einer Abmahnung die Angelegenheit zügig und rechtssicher für Sie beendet werden.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie diese keinesfalls ignorieren. Dies könnte die Gegenseite zur Einleitung von gerichtlichen Schritten bewegen. Daher sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung unverzüglich anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit zur Verfügung und schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Die folgenden Grundregeln sollten Sie nach Erhalt einer Abmahnung stets beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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