Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Rechtsanwalt Frank U. Wichter mahnt im Auftrag der Richter’s Relaxman GmbH aus Düsseldorf ab - Schreiben vom 18.01.2016

Erneut wurden wir mit der Verteidigung gegen eine Abmahnung des Rechtsanwalts Frank U. Wichter im Auftrag der Richter’s Relaxman GmbH, Betreiberin einer Physiotherapiepraxis in Düsseldorf, beauftragt. Im Abmahnschreiben vom 18.01.2016 werden etwaige Wettbewerbsverstöße wegen des Anbietens der „Cranio Sacrale Therapie“ durch unsere Mandantschaft gerügt.

Unserer Mandantschaft wird im Abmahnschreiben vorgeworfen, die sogenannte „Cranio Sacrale Therapie“ auf deren Internetseite anzubieten, ohne die hierfür erforderliche Zulassung zum Heilpraktiker oder Arzt innezuhaben.

Die Bewerbung und das Anbieten dieser Therapie seien daher als wettbewerbswidrig anzusehen. In Folge stünden der Gegenseite Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu. Unsere Partei wird insoweit zur Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Außerdem wird der Ersatz entstandener Rechtsanwaltskosten in Höhe von 865,00 € auf Basis eines Gegenstandswerts in Höhe von 15.000,00 € gefordert.

Wie sollte reagiert werden?

Sie sollten bei Erhalt einer Abmahnung unmittelbar anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, unabhängig davon, ob die in der Abmahnung gerügten Verstöße zutreffend sind oder nicht. Auf keinen Fall sollten Sie die Abmahnung ignorieren. Sodann könnte die Gegenseite gerichtlich gegen Sie vorgehen. Aber es muss auch davon abgeraten werden, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Diese kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Unser Rat:

Wenn Sie ebenfalls Adressat einer Abmahnung des Rechtsanwalts Frank U. Wichter im Auftrag der Richter’s Relaxman GmbH sind, stehen wir Ihnen mit unserer Kompetenz und Hilfe bundesweit zur Seite. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de" href="mailto:ra@kanzlei-heidicker.de">ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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