Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen Filmwerk: Codename U.N.C.L.E.

In der 6. Kalenderwoche wurde uns das Mandat bezüglich einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München für die Warner Bros. Entertainment GmbH. Dem Abmahnschreiben vom 05.02.2015 liegt der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Codename U.N.C.L.E.“ zugrunde.

Trotz der bereits medial veröffentlichten Gefahr von sogenannten Tauschbörsen (bittorent- Netzwerke) werden immer noch zahlreiche Anschlussinhaber im Zusammenhang mit den Download- und Uploadprozessen von Musik- Film oder Computerspielwerken ermittelt.

Zur außergerichtlichen Abgeltung der Rechtsverfolgungskosten und des Lizenzschadensersatzes wird ein Betrag in Höhe von 815,00€ gefordert.

Es ist dringend anzuraten solche Abmahnung nicht zu ignorieren, da unserer Kanzlei bekannt ist, dass die Kanzlei Waldorf Frommer diese Art von Fällen konsequent gerichtlich verfolgen lässt. So hat unsere Kanzlei in der Vergangenheit bereits Klageverfahren gegen die Kanzlei aus München führen müssen.

Zunächst gilt es Ruhe zu bewahren!

Wir raten dazu sich im Falle des Erhalts einer solchen Abmahnung unbedingt anwaltlich beraten zu lassen. Unterzeichnen Sie im eigenen Interesse nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung, da diese unserer Ansicht nach nachteilig vorformuliert ist.

Die Unterlassungserklärung stellt unserer Auffassung nach ein Schuldanerkenntnis dar, wodurch Sie sich sämtliche Einwendungen gegen den Vorwurf in der Sache abschneiden.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-heidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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