Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung KLAKA Rechtsanwälte Longchamp SAS, Paris Nachahmung Handtasche Le Pliage

Wie bereits in der Vergangenheit schon häufiger berichtet, sprechen die KLAKA Rechtsanwälte Abmahnungen für die Firma Longchamp SAS, Paris aus. Auch in der uns derzeit vorliegenden Abmahnung vom 01.03.2016 wird erneut eine Verletzung des wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutzes an dem bekannten Handtaschenmodell Le Pliage gerügt.

Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen durch den Verkauf einer anderen Handtasche, bei der sämtliche prägende Merkmal der Le Pliage übernommen worden sein sollen, die Rechte der Firma Longchamp aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leitungsschutz gem § 4 Nr. 9 lit. a) und b) UWG verletzt zu haben.

Auskunft/ Schadensersatz

Zunächst wird Auskunft über Namen und Anschrift des / der Lieferanten der Nachahmungen verlangt. Zudem muss ebenfalls Auskunft über den Verbleib, d.h. den Verkauf der inkriminierten Handtaschen erteilt werden.

Hier ist bereits Vorsicht geboten. Die Auskunft wird angefordert, um einen entsprechenden Schadensersatz vorzubereiten.

Unterlassungserklärung

Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte Sie keinesfalls abgegeben, da diese unserer Auffassung nachteilig vorformuliert ist.

Im Fall der Berechtigung der Ansprüche, sollte lediglich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der festgelegten Vertragsstrafe in Höhe von 6.000 €.

Weitergehend werden Kostenerstattungsansprüche und Schadensersatz dem Grunde nach gefordert. Die exakte Festlegung der geforderten Kosten soll erst nach Auskunftserteilung hinsichtlich der vermeintlichen Verletzungshandlungen vollzogen werden.

Bei Erhalt einer solchen Abmahnung sollten sich Händler der Tragweite der Abmahnung bewusst sein und sich unbedingt durch einen im gewerblichen Rechtschutz spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.

Sehen Sie hierzu unser Video:

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben!

Sollten auch Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Hauptsacheklage aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück. Wir sind spezialisiert und kennen ihren Gegner in vielen Fällen bereits.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unterhttp://www.abmahnblog-heidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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