Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Kanzlei Bear & Wolf Monster Energy Company

In der Vergangenheit hatten wir bereits mehrfach über Abmahnungen der Kanzlei Bear & Wolf im Auftrag der Monster Energy Company berichtet. Jetzt wurden wir erneut mit der Verteidigung gegen eine derartige Abmahnung beauftragt. In der auf den 15.03.2016 datierten Abmahnung wird unserer Mandantschaft eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen. Unsere Partei habe über eBay Basecaps zum Verkauf angeboten, welche mit dem Markenzeichen der Monster Energy Company bestickt seien und auch mit dem Markennamen „Monster Energy“ beworben würden.

Was fordert die Gegenseite?

Die Kanzlei Bear & Wolf verlangt von unserer Mandantschaft Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.948,90 Euro. Zudem wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Weiterhin wird unsere Partei zur Auskunft u.a. über die Herkunft der Produkte, die Anzahl der Verkäufe und den erzielten Gewinn aufgefordert.

Wie sollte ich bei Erhalt einer Abmahnung reagieren?

Wenn Sie ebenfalls eine derartige Abmahnung erhalten haben, sollten Sie in jedem Fall Ruhe bewahren. Unterzeichnen Sie nicht die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung! Diese ist unserer Auffassung nach nachteilig formuliert und kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Unabhängig davon, ob die in der Abmahnung gerügten Verstöße zutreffend sind oder nicht, sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung unverzüglich anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Ein Ignorieren der Abmahnung ist jedoch auch ein schlechter Rat. Die Gegenseite könnte sodann ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen.

Sehen Sie auch unser Ratgebervideo:

Was hat es mit der angeforderten Auskunft auf sich?

Der Grund des Auskunftsersuchens ist regelmäßig in der Bezifferung eines Schadensersatzes zu sehen. Das bedeutet, dass die Gegenseite in einer derartigen Angelegenheit regelmäßig in einem weiteren Schreiben einen Schadensersatz geltend machen wird, der sich u.a. nach dem erzielten Gewinn richtet. Daher sollte eine Auskunft unbedingt erst nach Beauftragung einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei erteilt werden.

Unser Rat an Sie:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung

  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

  • Bundesweite Vertretung

  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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