Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Kanzlei Steinhauer Günther für Claudia Regina Lucas

Eine Abmahnung der Kanzlei Steinhauer Günther im Auftrag der Frau Claudia Regina Lucas ist derzeit Gegenstand eines Beratungsmandates in unserer Kanzlei.

Was wird gerügt?

Unserer Mandantschaft wird in der Abmahnung vorgeworfen, innerhalb eines Angebots auf eBay diverse Schuhe zum Kauf angeboten zu haben und dabei einen etwaigen Wettbewerbsverstoß begangen zu haben.

Konkret werden folgende etwaige Verstöße gerügt:

- Fehlende Belehrung über Vertragssprache

- Fehlende Belehrung über technische Schritte, die zum Vertragsschluss führen

- Fehlende Belehrung über Möglichkeit der Korrektur von Eingabefehlern

- Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

- Fehlerhafte Angabe zu Gewährleistungsfrist

Sodann wird unsere Mandantschaft in der Abmahnung zur Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem wird unsere Mandantschaft zum Ersatz der Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.242,84 Euro aufgefordert.

Haben Sie auch eine solche Abmahnung erhalten?

Ihre Abmahnung sollte unter Beachtung des konkreten Einzelfalls auf die Rechtmäßigkeit überprüft wird. Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall! Die Gegenseite könnte dann gerichtliche Schritte einleiten. Wir müssen jedoch auch dringend davon abraten, die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft abzugeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Es sollte stattdessen eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Unser Rat:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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