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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky: Abmahnung für FC Augsburg wegen ATGB

Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der FC Augsburg 1907 GmbH & Co KGaA wegen vermeintlicher Verstöße gegen ATGB vor.

Konkret werden die folgenden Vorwürfe erhoben:

- Fehlende Abbildung der ATGB

- Preiszuschlag über 10 %

- Öffentliches Angebot auf eBay

Was fordert die Gegenseite?

Unsere Partei wird im Schreiben dazu aufgefordert, die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 250,00 € zu zahlen.

Wie sollte reagiert werden?

Bei Erhalt einer Abmahnung sollten Sie anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, um weiteren Schaden abzuwenden. Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Hilfe zur Verfügung - bundesweit! Durch eine Vielzahl an bearbeiteten Mandaten in der Vergangenheit kennen wir die Gegenseite bereits gut und weisen entsprechende Erfahrungen und Spezialkenntnisse in diesem Gebiet auf.

Eine Abmahnung sollte keinesfalls ignoriert werden. Die Gegenseite könnte sodann gerichtliche Schritte einleiten. Jedoch sollte auch nicht die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da darin häufig ein Schuldeingeständnis gesehen werden kann.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere auch Abmahnungen der vorliegenden Art und Weise wegen vermeintlicher ATGB-Verstöße sind uns bestens bekannt.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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