Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Kanzlei Lorenz Seidler Gossler Swarovski AG vom 01.04.2016

Aktuell verteidigt unsere Kanzlei gegen eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Lorenz Seidler Gossler. Im Auftrage der Swarovski AG wird der Vorwurf erhoben, über die Internetauktionsplattform eBay ein nicht von Swarovski hergestelltes Schmuckstück mit der Bezeichnung „Swarovski“ angeboten zu haben. Der Markenname „Swarovski“ genieße markenrechtlichen Schutz.

Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen den Markennamen für Produkte, die lediglich mit Swarovski Elementen versehen sind, genutzt zu haben.

Neben der Forderung auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsanspruch wird zur Abgeltung des Anspruchs auf Schadensersatz, Auskunft und Kostenerstattung ein Betrag in Höhe von 500,00 € zuzüglich einer Auslagenpauschale in Höhe von 40,00 €, insgesamt also 540,00 € angeboten.

ACHTUNG!

Sollten Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei Lorenz Seidler Gossler erhalten haben, ignorieren Sie diese nicht! Unterzeichnen Sie aber auch nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung. Diese ist unserer Auffassung nach zu weitreichend und nachteilig für Sie vorformuliert.

Bei dieser Art von Abmahnung muss genauestens überprüft werden, ob der markenrechtliche Vorwurf im Einzelfall zutrifft. Für eine Verletzung des Markenrechts wird ein Handeln im geschäftlichen Verkehr gefordert.

Sehen Sie hier unser Ratgebervideo: Abmahnungen im Markenrecht

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  1. Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

  2. Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

  3. Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

  4. Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

  5. Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

  6. Bleiben Sie ruhig

    Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

    Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

    Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

    Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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