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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH

Die unserer Kanzlei vorgelegte Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH betrifft den Musiksampler Bravo Hits Vol. 89 und den darauf enthaltenen Titel Kygo feat. Parson James – Stole The Show.

Der Musiksampler soll über ein bittorrent Netzwerk angeboten worden sein.

Zusätzlich zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 600,00€ gefordert.

Verteidigung:

In der uns vorliegenden Sachverhaltskonstellation wurde die Tat nicht durch den Anschlussinhaber, sondern einen Gast begangen, der zuvor ausdrücklich belehrt wurde, dass Filesharing untersagt ist. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung reicht dies aus, um die Täter- und Störerhaftung zu verneinen.

Hierneben bestehen eine Reihe von Verteidigungskonstellationen.

VORSICHT MUSIKSAMPLER WIE BRAVO HITS VOL. 89?

Hier können erfahrende Anwälte im Bereich des Filesharings und des Urheberrechts meist mit einem Blick auf die Titelliste sehen, welche Werke derzeit verstärkt abgemahnt werden, so dass man vorbeugend tätig werden kann. Kommt in diesen Fällen hinzu, dass die zuerst abmahnende Kanzlei für Folgeabmahnungen bekannt ist und entsprechende Rechteinhaber mit Musiktiteln auf dem Sampler oder Chartcontainer vertritt, sollte nach unserer Ansicht die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung nicht nur in Erwägung gezogen werden, sondern definitiv abgegeben werden.

Sehen Sie unser Ratgebervideo:

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

    • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

    • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

    • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

    • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

    • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

  • Bleiben Sie ruhig

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Deher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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