Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart - fehlende Widerrufsbelehrung -eBay

Eine weitere Abmahnung des Vereins „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V.“ (‚Wettbewerbszentrale’) vom 11.04.2016 liegt uns im Zuge eines weiteren Mandates vor.

Unser Mandant betreibt einen eBay- Shop. Die Wettbewerbszentrale ist nunmehr auf die vorgehaltenen Angebote aufmerksam geworden.

Im Abmahnschreiben vom 11.04.2016 werden folgende Verstöße gerügt:

1. Fehlende Widerrufsbelehrung

2. Fehlendes Muster- Widerrufsformular

Das Widerrufsrecht stellt eines der fundamentalen Verbraucherrechte dar. Dennoch ist nicht allen gewerblichen Händlern klar, dass Sie Ihre Kunden genau über das Bestehen eines solchen Widerrufsrechtes belehren müssen.

Seit der AGB Reform im Juni 2014 besteht zusätzlich die Verpflichtung den Verbraucher auf das sog. Muster- Widerrufsformular hinzuweisen, welches er zur Erklärung des Widerrufes nutzen kann, aber nicht muss.

Die Wettbewerbszentrale fordert neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines Aufwendungsersatzes in Höhe von 246,10 Euro.

WICHTIG!

Sollten Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige Beratung durch einen spezialisierten Anwalt.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung beinhaltet eine feste Vertragsstrafe für den Falleiner Zuwiderhandlung in Höhe von 3.000,00€. Lassen Sie sich durch einen Fachanwalt im Gewerblichen Rechtschutz hinsichtlich der Modifizierung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nach dem sog. „Hamburger Brauch“ beraten.

Diese Art von Abmahnung zeigt leider eindrucksvoll, wie viele Händler tatsächlich noch Im Fernabsatz tätig sind, ohne, dass Sie die notwendigen Rechtstexte vorhalten. Das Thema Rechtstexte wird häufig aus Kostengründen sehr „stiefmütterlich“ behandelt.

Eine kompetente Beratung in AGB- Fragen ist jedoch unabdingbar, um die Gefahr von kostenträchtigen Abmahnungen zu verhindern!

Gerne stehen wir Ihnen mit der Erfahrung unserer Kanzlei bei der rechtsicheren Gestaltung Ihrer Onlineauftritte (eBay, Amazon, Dawanda, Hoood) zur Verfügung.

Unser Rat:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ratgebervideo:

Sehen Sie unser Ratgebervideo zum Thema:

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung

  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

  • Bundesweite Vertretung

  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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