Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Weber Hoß Rechtsanwälte für Fotostudio Thomas Hieronymi GmbH - Pixelio

Eine aktuelle Folge-Abmahnung der Weber Hoß Rechtsanwälte für die Fotostudio Thomas Hieronymi GmbH liegt uns zur Bearbeitung vor. Gerügt wird darin eine vermeintlich unerlaubte Bildernutzung im Internet.

Wie lautet der exakte Vorwurf?

Der Vorwurf lautet, unsere Mandantschaft habe ein urheberrechtlich geschütztes Foto auf der eigenen Internetseite verwendet, ohne über die erforderlichen Nutzungsrechte zu verfügen. Aufgrund dessen wurde unsere Mandantschaft bereits im April 2016 von den Weber Hoß Rechtsanwälten abgemahnt. Unsere Partei hatte daraufhin – ohne dass wir zu diesem Zeitpunkt bereits beauftragt waren – eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Leider hatte unsere Mandantschaft zwar das Bild von der streitgegenständlichen Internetseite, nicht jedoch vom Server entfernt.

Nutzungsrechte an dem Bild

Die Fotostudio Thomas Hieronymi GmbH hatte das betreffende Bild zur kostenfreien Nutzung auf der Online-Bilddatenbank Pixelio angeboten. Jedoch war das Bild nur zur redaktionellen Nutzung, und nicht zur werblichen Nutzung freigegeben.

Urheberrechtsverstoß durch Verbleib des Bildes auf dem Server?

Es stellt sich die Frage, ob durch den Verbleib des Bildes auf dem Server ein Urheberrechtsverstoß i. S. d. § 19 a UrhG begründet wird. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied mit Urteil vom 12.09.2012 (Az.: 6 U 58/11), dass das bloße Löschen von der Webseite, nicht jedoch vom Server, weiterhin eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Es sei nämlich möglich, das entsprechende Bild durch die Eingabe der vollständigen Bilder-URL weiterhin aufzurufen.

Sehen Sie auch unser Ratgebervideo:

Welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen?

Es muss unter Beachtung Ihres spezifischen Einzelfalls eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Hierbei gilt es insbesondere, Schaden abzuwenden und mögliche Kosten soweit es geht zu reduzieren.

Was muss ich als Webseiten-Betreiber grundsätzlich bei Bilddatenbanken beachten?

Wie der vorliegende Fall beweist, kommt es darauf an, auf die strikte Einhaltung der Lizenzbedingungen zu achten. Bei den Bilddatenbanken Pixelio, Fotolia, iStock Photo und anderen Anbietern werden in den Nutzungs- und Lizenzbedingungen exakte Vorschriften zur erlaubten und unerlaubten Nutzung festgeschrieben. Unabhängig davon, ob die Bildernutzung entgeltlich oder kostenfrei erfolgt, sollten Sie sich bei der Verwendung von Bildern aus Bilddatenbanken über die genauen Lizenzbedingungen informieren. Wir stehen Ihnen hierbei auch gerne beratend zur Seite.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Eine Abmahnung sollte dann unbedingt auf Ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die geltend gemachten Schadensersatzbeträge. Lassen Sie sich daher von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten! Sie sollten eine Abmahnung grundsätzlich keinesfalls ignorieren, sodann könnte die Gegenseite eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen. Jedoch sollten Sie auch nicht ohne vorherige rechtliche Überprüfung die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben. Diese kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Beachten Sie die folgenden Punkte:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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