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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Weber Hoß Rechtsanwälte für Trendwelt 24 GmbH: Bildnutzung auf eBay

Unserer Kanzlei liegt eine Abmahnung der Weber Hoß Rechtsanwälte im Auftrag der Trendwelt 24 GmbH vor. Der Vorwurf lautet auf unerlaubte Bildnutzung auf eBay.

Was ist Gegenstand der Abmahnung?

Unsere Mandantschaft habe, so heißt es in der Abmahnung, innerhalb eines eBay-Angebotes durch die Trendwelt 24 GmbH gefertigte Bilder zur Bewerbung verwendet, ohne hierfür erforderliche Rechts innezuhaben.

Darf ich fremde Bilder für mein eBay-Angebot verwenden?

Die grundsätzliche Antwort lautet: nein! Für die Verwendung eines nicht durch Sie selbst erstellten Bildes brauchen Sie zunächst die Genehmigung des Rechteinhabers. Diese können Sie bspw. auf Fotoverkaufsportalen kostenpflichtig erwerben. Bei unlizenzierter Verwendung derartiger Bilder droht, wie der vorliegende Fall zeigt, eine urheberrechtliche Abmahnung.

Wie sollte bei einer Abmahnung reagiert werden?

Eine Abmahnung sollten Sie, unabhängig ob die Verstöße zutreffend sind oder nicht, keinesfalls ignorieren. Denn der Gegenseite stünden sodann gerichtliche Schritte offen. Daher raten wir Ihnen dazu, bei Erhalt einer Abmahnung unverzüglich anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Dies gilt auch im Hinblick auf eine kostengünstige und rechtssichere Erledigung der Angelegenheit. In der vorliegenden Abmahnung werden so Auskunftsansprüche geltend gemacht, die der Bezifferung eines Lizenzschadensersatzes in einem weiteren Schreiben der gegnerischen Rechtsanwälte gefordert werden.

Sehen Sie auch unser Video:

Wo finde ich weitere Informationen zu urheberrechtlichen Abmahnungen?

Auf unserer Spezialseite zum Thema Urheberrecht: www.recht-foto.de

Welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen?

Es muss unter Beachtung Ihres spezifischen Einzelfalls eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Hierbei gilt es insbesondere, Schaden abzuwenden und mögliche Kosten soweit es geht zu reduzieren.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Eine Abmahnung sollte dann unbedingt auf Ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die geltend gemachten Schadensersatzbeträge. Lassen Sie sich daher von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten!

Beachten Sie die folgenden Punkte:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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