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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen für BVB Merchandising GmbH

Wir bearbeiten zur Zeit eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen, welche im Auftrag der BVB Merchandising GmbH ausgesprochen wurde. Wenn Sie ebenfalls eine derartige Abmahnung erhalten haben, möchten wir Ihnen hier einige Verhaltenstipps geben.

Vorwurf der Abmahnung:

Die Gegenseite wirft unserer Mandantschaft in der uns vorliegenden Abmahnung vor, die Markenrechte der BVB Merchandising GmbH verletzt zu haben. Konkret werden Angebote auf der Internethandelsplattform eBay zum Gegenstand gemacht, in denen unsere Mandantschaft Sticker, Aufkleber und Handyhüllen, sowie ein Smartphone zum Kauf angeboten haben soll, welche jeweils angeblich mit den Marken bzw. geschützten geschäftlichen Bezeichnungen „BVB“, „Borussia Dortmund“ und/oder „BVB09“ beworben wurden.

Geltend gemachte Ansprüche:

Unsere Mandantschaft wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Weiterhin wird ein Auskunftsanspruch geltend gemacht. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Gegenseite auch ein Schadensersatzanspruch zustehe, welcher sich jedoch in seiner Höhe aus der Auskunft berechnen wird. Zudem wird der Ersatz von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.973,90 € verlangt.

Unser Rat an Sie:

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung der BVB Merchandising GmbH erhalten haben, unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht. Diese kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Ignorieren Sie die Abmahnung jedoch auch nicht! Es könnte dann eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre.

Videoratgeber:

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollte diese unbedingt auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die regelmäßig im zweiten Schreiben geltend gemachten Schadensersatzbeträge. Lassen Sie sich daher unbedingt von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

In vielen Fällen lassen sich die in der Abmahnung geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit Ihnen keine weiteren Folge-Abmahnungen drohen.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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