Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für Herrn Alfred Molon aus München

Unsere Kanzlei hat Kenntnis darüber, dass derzeit die Kanzlei Waldorf Frommer für Herrn Alfred Molon aus München abmahnt. In der uns vorliegenden Abmahnung wird dem Adressaten vorgeworfen, auf der eigenen Homepage ein urheberrechtlich geschütztes Bild des Herrn Molon ohne deren Einwilligung genutzt zu haben.

Wie lautet der Vorwurf der Abmahnung?

In der Verwendung eines Bildes auf der Homepage des Abmahnungsempfängers ohne vorherige Zustimmung des Urhebers Herrn Molon sei eine unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung i. S. d. §§ 16, 19a UrhG zu sehen. In Folge dessen stünden Herrn Molon Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zu.

Ansprüche im Detail:

- Unterlassungsanspruch

Dieser wird in Gestalt der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Es sollte jedoch nicht die beigefügte, durch die Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Hierin kann ein Schuldeingeständnis gesehen werden.

- Auskunftsanspruch

Der Auskunftsanspruch bezieht sich bspw. auf die Verwendungsdauer des Bildes und dessen Herkunft. Mittels dieser Daten wird die Gegenseite sodann einen konkreten Schadensersatzbetrag fordern, der bspw. nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie berechnet werden kann.

- Schadensersatzanspruch

Es wird bereits ein Schadensersatzanspruch dem Grunde nach geltend gemacht.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung erhalten?

Das geforderte Auskunftsersuchen dient regelmäßig der Vorbereitung zur Bezifferung eines sodann in einem weiteren Schreiben geltend gemachten Lizenzschadensersatzes und der sich daraus berechnenden Kosten der Rechtsverfolgung. Es ist daher unbedingt ratsam, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen um die Angelegenheit in Ihrem Interesse rechtssicher zu beenden. Ihre Abmahnung sollte unbedingt auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die regelmäßig im weiteren Schreiben geltend gemachten Schadensersatzbeträge. Lassen Sie sich daher von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten!

Bei Erhalt einer Abmahnung sollten Sie folgende Regeln beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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