Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Kanzlei Waldorf Frommer für Warner Bros. an dem Film „Godzilla“

Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer an dem Filmwerk „Godzilla“ im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH zur Bearbeitung vor. Wurden Sie ebenfalls wegen des Vorwurfes „Filesharing“ abgemahnt?

Forderung:

Unsere Mandantschaft wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung eines Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00 € aufgefordert. Darin enthalten sind 215,00 € Rechtsanwaltsgebühren und ein pauschaler Schadensersatzbetrag in Höhe von 600,00 €.

Wie sollte bei Erhalt einer Abmahnung reagiert werden?

Eine Abmahnung sollten Sie auf keinen Fall ignorieren. Die gegnerische Kanzlei könnte dann gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Jedoch sollte von Ihnen auch nicht die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Wird die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnet, könnte dies als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Rechtliche Einschätzung:

Häufig lassen sich die geforderten Beträge durch die Beauftragung eines spezialisieren Rechtsanwalts deutlich reduzieren. Handeln Sie daher nicht auf eigene Faust, sondern wenden Sie sich an uns!

Ratgebervideo:

Unser Rat an Sie:

Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit keine Folge-Abmahnungen drohen. Lassen Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Sollten Sie auch eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer gerne Hilfe zur Verfügung. Wir sind deutschlandweit tätig!

Unsere Kanzlei kann mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung für Ihren Einzelfall

- Persönliche und enge Betreuung und Beratung

- Faires Pauschalhonorar und stetige Kostentransparenz

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.