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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Harte-Bavendamm Rechtsanwälte für G+J Women New Media GmbH

Unsere Kanzlei hat das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung, ausgesprochen durch die Harte-Bavendamm Rechtsanwälte im Auftrag der G+J Women New Media GmbH erhalten.

Vorwurf:

In der Abmahnung heißt es, die G+J Women New Media GmbH biete auf der von ihr betriebenen Webseite www.brigitte.de das Computerspiel „BriBubble“, einen „Bubble-Shooter“ an. Nun habe die Gegenseite festgestellt, dass unsere Mandantschaft ebenfalls ein Spiel der Gattung „Bubble Shooter“ anbiete und dieses ebenfalls „Bribubble“ nenne. Die Bezeichnung sei sowohl in der Bewerbung des Spiels, als auch im Quelltext verwendet worden. Hierdurch verletze unsere Partei die Markenrechte der Gegenseite. Zwar sei die Bezeichnung „BriBubble“ keine eingetragene Marke, jedoch sei diese gem. § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG als Werktitel geschützt. Von einem Werktitelschutz ist regelmäßig dann auszugehen, wenn eine bestimmte Bezeichnung für eine gewisse Dauer lang verwendet wird.

Ansprüche:

Die Gegenseite macht aus den §§ 15 Abs. 4 und 5, 19 MarkenG, 242 BGB Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz geltend. Weiterhin wird gem. § 683 S. 1, 677, 670 BGB ein Anspruch auf Rechtsanwaltskosten-Erstattung geltend gemacht. Diese beziffern sich auf 1.973,90 €.

Wie sollte reagiert werden?

Bei Erhalt einer Abmahnung sollten Sie umgehend anwaltliche Beratung aufsuchen. Unter Berücksichtigung Ihres spezifischen Einzelfalls gilt es, eine Strategie zur Verteidigung gegen die Abmahnung zu entwickeln und die Angelegenheit rechtssicher für Sie zu beenden. Die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ohne vorherige Prüfung unterzeichnen, da diese als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte. Des Weiteren würden Sie sich so bereits zu Beginn etwaige Einwendungen gegen die Abmahnung abschneiden. Ein Ignorieren der Abmahnung ist jedoch auch ein schlechter Rat. Die Gegenseite könnte sodann ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Dies würde zu einem deutlich erhöhten Kostenrisiko führen.

Beachten Sie daher die folgenden Grundregeln, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben:

- Bewahren Sie Ruhe

- Notieren Sie sich gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite auf

- Bezahlen Sie zunächst keinerlei Beträge

- Nehmen Sie anwaltliche Beratung in Anspruch

Unser Rat an Sie:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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