Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Waldorf Frommer für Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH – TV-Serie „Modern Family“

Wir berichten Ihnen heute über eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH an der TV-Serie „Modern Family“.

In der Filesharing-Abmahnung wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, Folgen aus der oben genannten TV-Serie widerrechtlich in einer Online-Tauschbörse zum Download angeboten zu haben.

Was fordert die Gegenseite?

Unsere Mandantschaft wird in der Abmahnung dazu aufgefordert, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Weiterhin werden ein Schadensersatz gem. § 97 Abs. 2 UrhG und ein Aufwendungsersatz für entstandene Rechtsanwaltskosten gem. § 97 Abs. 2 S. 1 UrhG geltend gemacht. Die Gegenseite fordert insgesamt einen Betrag in Höhe von 1.200,00 €.

Wie sollte reagiert werden?

Bei Erhalt einer Abmahnung sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Zudem sollte eine Abmahnung unter keinen Umständen ignoriert werden. Hierdurch könnte die Gegenseite gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Aber es muss auch davon abgeraten werden, die der Abmahnung beigefügte und durch die Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden, zudem könnten erhöhte Vertragsstrafen drohen, auch, wenn dies auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist.

Auch raten wir davon ab, eine etwaige standardisierte Unterlassungserklärung aus dem Internet abzugeben. Diese ist u. U. nicht weit genug gefasst, sodass die Gegenseite ihren Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend machen könnte. Auch könnte die Unterlassungserklärung zu weit gefasst sein und Sie ungebührend belasten.

Unser Rat an Sie:

In zahlreichen Fällen lassen sich die geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Wichtig ist, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit keine Folge-Abmahnungen drohen. Falls Sie eine Abmahnung erhalten haben, lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Folgende Grundregeln sollten Sie beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Sollten Sie auch eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer gerne Hilfe zur Verfügung. Wir sind deutschlandweit tätig!

Unsere Kanzlei kann mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung für Ihren Einzelfall

- Persönliche und enge Betreuung und Beratung

- Faires Pauschalhonorar und stetige Kostentransparenz

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Wir werden mit Ihnen im Falle einer Beauftragung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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