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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky mahnt für Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ab

Erneut bearbeiten wir eine Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA. Wurden Sie ebenfalls abgemahnt? Wir erklären, was es mit dem Vorwurf des Verstoßes gegen ATGB auf sich hat.

Vorwurf:

Der Vorwurf innerhalb einer Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann im Auftrag des BVB ist regelmäßig der Verstoß gegen ATGB. Gerügt werden im vorliegenden Fall, dass innerhalb eines Angebotes auf eBay Fußballtickets angeboten wurden, ohne die ATGB abzubilden, diese für mehr als 15 % über dem Originalpreis verkauft zu haben, unautorisiert das Vereinslogo abgebildet zu haben und die Tickets öffentlich angeboten zu haben.

Worum handelt es sich bei ATGB?

ATGB stellen Allgemeine Geschäftsbedingungen dar. Innerhalb dieser werden allgemeine Regelungen bezüglich des Ticketerwerbs und –verkaufs getroffen. Mit dem Kauf von Fußballtickets des BVB müssen die ATGB akzeptiert werden. Daher sind die getroffenen Regelungen grundsätzlich als verbindlich anzusehen. Wie sich ein etwaiger Verstoß auswirkt, ist grundsätzlich im Einzelfall zu überprüfen.

Forderung:

Unsere Mandantschaft wird in der uns vorliegenden Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Weiterhin wird die Zahlung von 250,00 € als pauschaler Schadensersatzbetrag gefordert.

Wie sollte reagiert werden?

Haben auch Sie eine solche Abmahnung des Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA erhalten? Dann wenden Sie sich umgehend an uns! Wir beraten Sie individuell dahingehend, wie die Angelegenheit in Ihrem Interesse beigelegt werden kann. Ihre Abmahnung sollte auf Rechtmäßigkeit geprüft werden.

Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall! Es könnten dann gerichtliche Schritte gegen Sie eingereicht werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein könnte. Sie sollten jedoch auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Deher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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