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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Kanzlei Sievers & Coll. im Auftrag des Herrn Ralph Wenig

Haben Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sievers & Coll. im Auftrag des Herrn Ralph Wenig erhalten? Wir verteidigen aktuell gegen eine derartige Abmahnung - lesen Sie unseren Ratgeberartikel.

Wie lautet der Vorwurf?

Die Kanzlei Sievers & Coll. wirft unserer Mandantschaft in der Abmahnung vom 10.08.2016 vor, auf eBay Wettbewerbsverstöße zu begehen. Im Detail heißt es, dass unsere Mandantschaft innerhalb eines Angebotes irreführende Angaben zu den Versandkosten gemacht zu haben. Dies stelle einen Verstoß gegen §§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 7 UWG dar.

Forderung der Gegenseite:

Unsere Mandantschaft wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. In der beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung wird eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € festgesetzt. Weiterhin sei unsere Mandantschaft zur Kostenerstattung für angefallene Rechtsanwaltsgebühren verpflichtet. Diese belaufen sich auf einen Betrag in Höhe von 492,54 €.

Wie sollte reagiert werden?

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten haben, unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige Beratung durch einen spezialisierten Anwalt! Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen waren in der Vergangenheit bereits häufig Gegenstand von Mandaten in unserer Kanzlei. Daher verfügen wir über entsprechende Erfahrungen, um Ihnen ebenfalls bei Erhalt einer Abmahnung weiterzuhelfen.

Unser Rat an Sie:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung

  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

  • Bundesweite Vertretung

  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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