Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Vertragsstrafenforderung Rechtsanwalt Volker Jakob / Claudia Morgan

Eine aktuelle Vertragsstrafenforderung durch Rechtsanwalt Volker Jakob im Auftrag der Frau Claudia Morgan ist derzeit Gegenstand eines unserer wettbewerbsrechtlichen Mandate. Wir von Ihnen ebenfalls die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangt? Wir informieren Sie über mögliche Vorgehensweisen.

Unsere Mandantschaft habe gegen eine vormals abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung verstoßen, indem sie es unterließ, innerhalb eines eBay-Angebotes für Jacken die korrekte Angabe gemäß der Textilkennzeichnungsverordnung anzugeben. Daher stünde der Frau Claudia Morgan ein Vertragsstrafenanspruch zu. Gefordert wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 € zzgl. Anwaltskosten in Höhe von 612,80 €.

Was ist die Textilkennzeichnungsverordnung?

In der Textilkennzeichnungsverordnung wird exakt festgelegt, welche Angaben im Rahmen eines Angebotes über Textilien getätigt werden müssen. Diese sind bspw. die Angabe der Materialien, aus denen das Kleidungsstück besteht. Hier sind auch die exakten Bezeichnungen festgelegt, die angeführt werden müssen, wie bspw. „100 % Baumwolle“.

Haben auch Sie eine Vertragsstrafenforderung oder Abmahnung erhalten?

Das Schreiben muss dann unter Beachtung Ihres Einzelfalls auf die Rechtmäßigkeit überprüft werden. Wir raten, auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben, bzw. die geforderte Vertragsstrafe ungeprüft zu bezahlen. Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung oder Vertragsstrafenforderung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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