Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

ATGB-Abmahnung Borussia Mönchengladbach

Bereits in der Vergangenheit haben wir immer wieder über Abmahnungen verschiedener Fußballbundesligavereine berichtet. Nunmehr wurde uns eine aktuelle Abmahnung der Borussia VFL 1900 Mönchengladbach GmbH vorgelegt. Wurden Sie ebenfalls abgemahnt?

Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, man habe im Rahmen einer zielgerichteten Recherche festgestellt, dass unsere Mandantschaft zwei Tageskarten für das Spiel gegen Schalke 04 bei eBay Kleinanzeigen zum Verkauf angeboten habe.

Aus diesem Grunde sei man berechtigt, vom Adressaten der Abmahnung eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,00 € zu fordern. Vorliegend wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 €geltend gemacht. Ferner wird die Abgabe einer der Abmahnung anliegenden Unterlassungserklärung gefordert. Hierbei wird auf die Ziffer 7a der ATGB verwiesen, die neben dem Verbot des Verkaufs zu überhöhten Preisen auch einen generellen Verkauf über Internetauktionshäuser verbiete. Ferner behält sich der Fußballbundesligaverein vor ein Stadionverbot bzw. eine Sperre für den Kauf von Karten auszusprechen.

Was sind ATGB?

In den ATGB regeln Fußballbundesligavereine allgemeine Bestimmungen, unter anderem zum Ticketverkauf. ATGB stellen Allgemeine Geschäftsbedingungen dar. Daher muss bei Vorliegen einer Abmahnung zunächst geprüft werden, ob die ATGB überhaupt wirksam in den Ticket-Kaufvertrag einbezogen wurden und somit erst gültig sind.

Was ist von der Abmahnung zu halten?

Zunächst erscheint es unabhängig von der Einzelfallbetrachtung fraglich, ob der Einbezug einer Vertragsstrafe in der vorliegenden Form einer rechtlichen Überprüfung überhaupt Stand hält.

Unterlassungserklärung abgeben?

Dies ist eine Frage des Einzelfalles. Auf gar keinen Fall kann jedoch angeraten werden, die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung abzugeben. Diese ist nachteilig und kann uneingeschränkt als Schuldeingeständnis angesehen werden. Eine Abgabe, soweit diese in Betracht kommt, sollte nur in modifizierter Form erfolgen. Eine Überprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist auf jeden Fall dringend anzuraten.

Wie können wir Ihnen helfen?

Da die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte bereits gegen tausende Abmahnungen von Fußballbundesligavereinen erfolgreich verteidigt haben, kennen wir die optimale Verteidigungsstrategie bereits. Mit unserer Hilfe kann Ihre Angelegenheit schnell, rechtssicher und kostengünstig beendet werden. Wenden Sie sich an uns!

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.