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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Weynhausen Rechtsanwälte mahnen ab für Collagile GmbH - unwahre Tatsachenbehauptung

Einer unserer Mandanten hat uns mit der Verteidigung gegen eine Abmahnung der Weynhausen Rechtsanwälte im Auftrag der Collagile GmbH beauftragt. Wurden Sie ebenfalls abgemahnt?

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf der unwahren Tatsachenbehauptung. Konkret geht es um einen Facebook-Post, in dem unsere Mandantschaft über das Produkt „Collagile dog“ eine unwahre Tatsachenbehauptung getätigt haben soll. Da unsere Mandantschaft und die Collagile GmbH Wettbewerber seien, stelle die unwahre Tatsachenbehauptung eine unlautere geschäftliche Handlung i. S. d. § 4 Nr. 2 UWG gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG dar und sei zudem eine Anschwärzung.

Geltend gemachte Ansprüche:

Die Rechtsanwälte Weynhausen machen im Auftrag der Collagile GmbH folgende Ansprüche geltend:

- Unterlassungsanspruch

- Schadensersatzanspruch

- Rechtsanwaltskosten-Erstattungsanspruch in Höhe von 2.346,00 €

Wie sollte reagiert werden?

Haben Sie ebenfalls eine solche Abmahnung der Kanzlei Weynhausen erhalten? Dann ignorieren Sie diese auf keinen Fall! Die gegnerische Kanzlei könnte dann einen Mahnbescheid gegen Sie erlassen oder sogar Klage einreichen. Aber auch von einer vorschnellen Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung sollte abgeraten werden! Würde die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnet, könnte dies als Schuldeingeständnis gewertet werden. Zudem drohen oft erhöhte Vertragsstrafen, auch, wenn dies auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist.

Unser Rat:

In fast allen Fällen lassen sich die geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit keine Folge-Abmahnungen drohen. Lassen Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Folgende Grundregeln sollten Sie beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Sollten Sie auch eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer gerne Hilfe zur Verfügung. Wir sind deutschlandweit tätig! Ihr Vorteil:

Unsere Kanzlei kann mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung für Ihren Einzelfall

- Persönliche und enge Betreuung und Beratung

- Faires Pauschalhonorar und stetige Kostentransparenz

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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