Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Volker Jakob für Claudia Morgan - Textilkennzeichnungsverordnung

Aktuell wurde uns in unserer Fachanwaltskanzlei eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Rechtsanwalts Volker Jakob im Auftrag der Frau Claudia Morgan vorgelegt. Hierin werden unserer Partei etwaige Wettbewerbsverstöße innerhalb eines Angebots auf eBay vorgeworfen.

Die folgenden Vorwürfe werden erhoben:

- Fehlerhafte Widerrufsfristen

- Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung

- Fehlender Warnhinweis “Achtung“ bei Spielzeugen

Forderung:

- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 984,60 €

Rechtliche Einschätzung:

Die Textilkennzeichnungsverordnung schreibt vor, dass für Textilien bestimmte Angaben vorgehalten werden müssen. Bspw. lautet eine zugelassene Bezeichnung „100 % Baumwolle“. Daher sollten Verstöße gegen die Textilkennzeichnungsverordnung bei Erhalt einer Abmahnung stets durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden. Sollte tatsächlich ein Verstoß vorliegen, gilt es, die Angelegenheit vor allen Dingen möglichst günstig und rasch beizulegen.

Unser Rat an Sie:

Sollten Sie daher ebenfalls eine Abmahnung des Rechtsanwalts Volker Jakob im Auftrag der Frau Claudia Morgan erhalten haben, sollte diese unbedingt auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. Im Falle einer unberechtigten Abmahnung sollte diese unmittelbar zurückgewiesen werden. Zur Besprechung Ihres individuellen Sachverhalts stehen wir Ihnen gerne unter unserer Rufnummer 02307/236772 zur Verfügung.

Haben auch Sie eine Abmahnung dieser Art erhalten?

Die Abmahnung muss dann unter Beachtung Ihres Einzelfalls auf die Rechtmäßigkeit überprüft werden.

Wir raten, auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Stattdessen sollte eine modifizierte Erklärung abgegeben werden, in der keine pauschale Vertragsstrafe festgelegt wird, sondern die den sogenannten „Hamburger Brauch“ beinhaltet. Hierbei würde die Vertragsstrafe für jeden Einzelfall individuell festgesetzt werden und könnte im Streitfall von einem Gericht auf ihre Rechtmäßigkeit oder Höhe überprüft werden.

Sie sollten eine Abmahnung jedoch auf keinen Fall ignorieren! Dann könnte die Gegenseite eine einstweilige Verfügung beantragen, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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