Wurden Sie von der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG wegen vermeintlicher Verstöße gegen ATGB abgemahnt? Dann sollten Sie unseren Ratgeberartikel lesen! Wir erklären, worauf Sie achten sollten.
Vorwurf:
In der Abmahnung heißt es, unsere Mandantschaft habe mit dem Online-Anbieten von Fußballtickets gegen die ATGB verstoßen.
Folgende etwaige Rechtsverletzungen wurden konkret beanstandet:
- Fehlende Abbildung der ATGB
- Öffentliches Angebot bei eBay Kleinanzeigen
Forderung:
Von unserer Partei wird in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zudem erkläre man sich gegen Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 250,00 € mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten?
Wenden Sie sich gerne an uns. Wir beraten Sie individuell. Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall! Die Gegenseite könnte sodann gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten, welche mit weiteren Kosten verbunden wären. Sie sollten jedoch auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft abgeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Vielmehr sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.
In vielen Fällen lassen sich die in der Abmahnung geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Damit Ihnen keine Folgeabmahnungen drohen, sollte die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet werden.
Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Rechtsanwaltskanzlei tätigen Anwälte blicken auf mehrere tausend Abmahnverfahren in den Bereichen Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.
Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de