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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. erhalten?

Uns wurde eine aktuelle Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. vorgelegt. Wurden Sie ebenfalls abgemahnt?

Sachverhalt:

In der Abmahnung heißt es, unsere Mandantschaft habe innerhalb eines Online-Angebot zum Kauf von Wein Wettbewerbsverstöße begangen. Diese stellten sich wie folgt dar:

- Fehlende Grundpreisangabe

- Fehlender Hinweis auf Allergene (Sulfite)

Forderung:

Unsere Mandantschaft wird aufgrund dieser Wettbewerbsverstöße zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Weiterhin wird die Zahlung einer abmahnbezogenen Kostenpauschale in Höhe von 243,95 € verlangt.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Bei Erhalt einer Abmahnung oder Zustellung einer Klage sollten Sie unmittelbar anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Durch eine anwaltliche Vertretung kann weiterer Schaden abgewendet werden und die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet werden. Zudem können häufig die geforderten Kosten reduziert werden.

Wir stehen Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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