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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Eintracht Braunschweig GmbH & Co KGaA – Kanzlei Becker Haumann

Liegt Ihnen eine Abmahnung der Eintracht Braunschweig GmbH & Co KGaA, ausgesprochen durch die Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky vor? Wurden Sie wegen vermeintlicher ATGB-Verstöße abgemahnt? Wir helfen Ihnen!

In ATGB regeln Fußball-Bundesligavereine den An- und Verkauf von Fußballtickets. ATGB stellen Allgemeine Geschäftsbedingungen dar und gelten für Sie folglich nur, wenn die ATGB in Ihren Kaufvertrag wirksam einbezogen wurden.

Warum mahnt die Eintracht Braunschweig ab?

In der Abmahnung heißt es, unsere Mandantschaft habe über eBay-Kleinanzeigen Tickets gegen das Spiel gegen Eintracht Braunschweig aus der Saison 2016/2017 zum Kauf angeboten und gegen folgende Bestandteile der ATGB verstoßen zu haben:

- Die ATGB wurden nicht abgebildet

- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos

- Das Ticket ist öffentlich bei eBay-Kleinanzeigen angeboten worden

Gefordert wird sodann die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtung, in der Sie sich dazu verpflichten, zukünftig nicht mehr gegen die ATGB zu verstoßen und im Falle einer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen. Weiterhin wird ein pauschaler Schadensersatzbetrag in Höhe von 250,00 € gefordert.

Wie sollte reagiert werden?

Sie sollten sich – um die Angelegenheit schnell und günstig zu beenden – an einen Rechtsanwalt wenden. Wir haben in der Vergangenheit bereits gegen zahlreiche Abmahnungen von Fußball-Bundesligisten verteidigt. Daher können wir mit unserem Fachwissen auch Ihnen helfen, ohne Sanktionen seitens des Vereins und rechtssicher Ihre Abmahnungsangelegenheit beizulegen. Wenden Sie sich an uns!

Ihr Vorteil:

Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

Persönliche und enge Beratung und Betreuung

Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

Bundesweite Vertretung

Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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