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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Waldorf Frommer „Kein Ort ohne dich“ – Twentieth Century Fox Home

Wurden Sie abgemahnt? Unsere Mandantschaft legte uns eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH vor. Abgemahnter Filmtitel war „Kein Ort ohne dich“.

Filesharing-Abmahnungen sind sehr häufig Gegenstand von Mandaten in unserer Kanzlei. Hierbei wirft die Kanzlei Waldorf Frommer regelmäßig unseren Mandanten eine Urheberrechtsverletzung wegen Filesharing vor. In sogenannten Tauschbörsen sollen durch die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Filmwerken die Urheberrechte der Gegenseite verletzt worden seien. Vorliegend habe unsere Mandantschaft das Filmwerk „Kein Ort ohne dich“ öffentlich zur Verfügung gestellt.

Welche Ansprüche macht die Kanzlei Waldorf Frommer geltend?

In der Abmahnung heißt es, dass der Gegenseite grundsätzlich die folgenden Ansprüche zustehen würden:

- Unterlassungsanspruch

- Schadensersatzanspruch

- Aufwendungsersatzanspruch

Von unserer Mandantschaft wird sodann neben der Zahlung eines Betrages in Höhe von 915,00 € auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt.

Kann die Abmahnung einfach ignoriert werden?

Nein! Unter keinen Umständen sollten Sie eine Abmahnung ignorieren! Wenn Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben – zu deren Abgabe wir nicht raten - und keine Zahlung leisten, kann die Gegenseite Sie auch nach mehreren Jahren noch gerichtlich in Anspruch nehmen! Sie könnte einen Mahnbescheid beantragen oder Sie verklagen. Wenn Sie nur den Betrag bezahlen und gar keine oder eine selbst angefertigte, unzureichende Unterlassungserklärung abgeben, kann die Kanzlei Waldorf Frommer Sie ebenfalls verklagen und den Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend machen. In beiden Fällen kämen weitere Kosten auf Sie zu.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung selber verfassen?

Nein! Denn wenn diese unzureichend ist oder den Unterlassungsanspruch nicht in Gänze erfüllt, kann die Kanzlei Waldorf Frommer gerichtlich in Anspruch nehmen.

Was sollte ich tun?

Wenden Sie sich an unsere Kanzlei. Wir haben bereits eine hohe Anzahl an Filesharing-Abmahnungen bearbeitet und kennen die möglichen Verteidigungsstrategien daher sehr gut. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung – völlig unverbindlich – an!

Ihr Vorteil:

Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

Persönliche und enge Beratung und Betreuung

Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

Bundesweite Vertretung

Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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