Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Mahnbescheid rka Rechtsanwälte Amtsgericht Wedding Koch Media GmbH

Zahlreiche Mahnbescheide des Amtsgericht Wedding, beantragt durch die rka Rechtsanwälte im Auftrag der Koch Media GmbH liegen uns aktuell zur Bearbeitung vor. In diesem Beitrag erklären wir, weshalb Mahnbescheide häufig in der Weihnachtszeit verschickt werden und wie Sie reagieren sollten.

Eine durch uns bearbeitete Angelegenheit verlief wie folgt:

Unser Mandant wurde zunächst im August 2013 durch die Rechtsanwälte rka wegen des Vorwurf von Filesharing, d.h. einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt. Da unser damals noch nicht durch uns vertretene Mandant auf die Abmahnung nicht reagierte und auch die Kostenforderungen der Gegenseite ignorierte, wurde nun, kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist, ein Mahnbescheid beantragt.

Warum werden Mahnbescheide in der Weihnachtszeit zugestellt?

Der Grund liegt in der Vorschrift des § 195 BGB. Hierin steht, dass die allgemeine Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt. Sie beginnt mit dem Ablauf des Jahres, an dem ein Anspruch entstanden ist. Dies war vorliegend der 31.12.2013, mithin tritt Verjährung am 31.12.2016 ein. Durch einen Mahnbescheid wird die Verjährungsfrist gehemmt, das bedeutet, dass der Anspruch nicht verjährt. Das ist der Grund, weshalb kurz vor Ablauf der Frist – in der Weihnachtszeit – vermehrt Mahnbescheide zugestellt werden.

Wie hoch ist die Forderung?

In einem Mahnbescheid wird regelmäßig die ursprüngliche Forderung geltend gemacht, nicht ein reduzierter Vergleichsbetrag. Hinzu kommen weitere Kosten, die durch die Beantragung des Mahnbescheids entstanden sind, wie Gerichtskosten und weitere Rechtsanwaltskosten für die Beantragung des Mahnbescheids. Vorliegend wird ein Betrag in Höhe von 2.356,15 € gefordert.

Wie sollte ich reagieren?

Wichtig ist, dass auch bei Erhalt eines Mahnbescheides noch Reaktionsmöglichkeiten und Verteidigungsoptionen bestehen. Hier gilt es nun, keine Fehler zu machen und richtig zu reagieren! Im Alleingang sollten Sie nicht reagieren. Wenn hierbei Fehler passieren, kann es bspw. sein, dass ein Hauptsacheverfahren droht. Der häufigste Fehler ist das Ignorieren des Mahnbescheides. Wird der Mahnbescheid ignoriert, wird durch die Gegenseite regelmäßig nach 14 Tagen ein Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides gestellt, woraufhin Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden können.

Kontaktieren Sie uns!

Auch „zwischen den Jahren“ sind wir für Sie da. Wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten haben, beachten Sie unbedingt die 2-Wochen-Frist! Wie geschildert droht sonst die Zwangsvollstreckung. Sie erreichen uns telefonisch unter 02307/17062 und per Mail unter ra@kanzlei-heidicker.de.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung – auf Ihren Einzelfall zugeschnitten

- Persönliche und enge Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz

- Vertretung im gesamten Bundesgebiet

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandats

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Wenn Sie sich für eine Beauftragung unserer Kanzlei entscheiden, sind die Kosten von vornherein transparent: Wir vereinbaren mit Ihnen einen festen Pauschalpreis, sodass Sie von Anfang an wissen, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben.

Weitere nützliche Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem aktuellen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

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