Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung 1. FC Köln von Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky erhalten?

Sind Sie Adressat einer Abmahnung im Auftrag des 1. FC Köln (GmbH & Co. KGaA), ausgesprochen durch die Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky? Erneut wurde unsere auf die sogenannten „Ticket-Abmahnungen“ spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit der Verteidigung gegen eine aktuelle Abmahnung beauftragt. Unserer Mandantschaft wird in der uns vorliegenden Abmahnung vorgeworfen, gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen für Heimspiele („ATGB“) des FC Köln verstoßen zu haben. Wie Sie reagieren sollten, beschreiben wir Ihnen in unserem Ratgeberartikel.

Unsere Mandantschaft habe, so heißt es in dem Abmahnschreiben, auf eBay Kleinanzeigen Tickets des 1. FC Köln zum Kauf angeboten zu haben. Dabei sei gegen die folgenden Bestandteile der ATGB verstoßen worden:

- Die ATGB wurden nicht abgebildet

- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos

- Das Ticket ist öffentlich bei eBay-Kleinanzeigen angeboten worden

Was verlangt die Gegenseite in der Abmahnung?

Unsere Mandantschaft wird im Abmahnschreiben dazu aufgefordert, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 250,00 € zu zahlen.

So sollten Sie reagieren:

Haben auch Sie aktuell eine Abmahnung der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA erhalten? Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Hilfe zur Verfügung – im gesamten Bundesgebiet! Wenn Sie uns zunächst völlig unverbindlich und im Rahmen einer Ersteinschätzung auch kostenlos kontaktieren, werden wir gemeinsam mit Ihnen die Abmahnung erörtern und Ihnen verschiedene Reaktionsmöglichkeiten aufzeigen. Diese reichen bspw. von der kompletten und konsequenten Zurückweisung bis hin zur vergleichsweisen gütlichen Einigung. Welche Reaktionsmöglichkeit die in Ihrer Sache zielführendste und effektivste ist, hängt von Ihrer konkreten Situation und Abmahnung ab. Wir beraten Sie gerne.

Wir raten Ihnen dazu, bei einer Abmahnung die folgenden Grundregeln zu beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere sind uns Abmahnungen, die einen etwaigen Verstoß gegen ATGB rügen, bestens bekannt. Wir konnten in der Vergangenheit bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich verteidigen. Oftmals kann hierdurch eine Kostenreduzierung erzielt werden. Weiterhin wird die Angelegenheit für Sie so rechtssicher beendet.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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