Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Ido Interessenverband Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

Haben Sie ebenfalls eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, ausgesprochen durch den Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. wegen vermeintlicher Verstöße innerhalb eines eBay-Angebots erhalten? Wir verteidigen aktuell gegen eine derartige Abmahnung und beschreiben Ihnen in diesem Ratgeberartikel, wie Sie auf eine Abmahnung reagieren sollten.

Wie lautet der Vorwurf?

In der Abmahnung heißt es, unsere Mandantschaft habe innerhalb eines eBay-Angebots folgende Verstöße begangen:

- Keine, bzw. fehlerhafte Widerrufsbelehrung

- Fehlender Hinweis auf die Online-Streitschlichtungsplattform

- Werbung mit der Formulierung „versicherter Versand mit DHL“

- Fehlende Information über die Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss

Unsere Einschätzung zu Abmahnungen dieser Art:

Gegen Abmahnungen, die Verstöße innerhalb der Widerrufsbelehrung zum Gegenstand haben, wird häufig durch unsere Rechtsanwaltskanzlei verteidigt. Grund dafür, dass in diesem Bereich häufig Abmahnungen ausgesprochen werden, ist sicherlich, dass die rechtssichere und korrekte Gestaltung von Rechtstexten nicht unkompliziert ist. Fehler innerhalb der Rechtstexte können, wie der vorliegende Fall zeigt, eine kostspielige Abmahnung zur Folge haben.

Wie kann man sich gegen eine Abmahnung wehren?

Nach der zunächst zu erfolgenden Überprüfung, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht, werden wir mit Ihnen gemeinsam eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln, um Schaden abzuwenden. Um Ihnen im Falle des Erhalts einer Abmahnung Rechtssicherheit zu verschaffen, bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung an. Sie können sich hierfür gerne unverbindlich an uns per Telefon, Fax oder Email wenden.

Forderungen der Gegenseite?

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird auch die Zahlung einer abmahnbezogenen Kostenpauschale in Höhe von 232,05 Euro gefordert.

Wie kann ich als Onlinehändler Abmahnungen vorbeugen?

Eine korrekte Widerrufsbelehrung und korrekte, rechtlich einwandfreie Allgemeine Geschäftsbedingungen mindern die Abmahngefahr ungemein. Daher ist es von absoluter Priorität, dass Sie korrekte Rechtstexte verwenden. Wir stehen Ihnen zwecks Erstellung Ihrer AGB und Widerrufsbelehrung gerne zur Verfügung. Auch bieten wir Ihnen unseren AGB Update-Service an. Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage.

Unser Rat an Sie:

-Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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