Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

UWG Abmahnung der Kanzlei Hämmerling von Leitner Scharfenberg vom 30.01.2017 – Vorwurf: Gewerbliches Handeln auf eBay

Unserer Kanzlei ist im Wege einer Emailanfrage eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Hämmerling von Leitner Scharfenberg vom 30.01.2017 im Auftrage der E. & A. Junek GmbH zur Kenntnis gelangt.

Unserer Kanzlei ist im Wege einer Emailanfrage eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Hämmerling von Leitner Scharfenberg vom 30.01.2017 im Auftrage der E. & A. Junek GmbH zur Kenntnis gelangt.

Gegenstand der vorliegenden Abmahnung ist der Vorwurf, der Abgemahnte verkaufe in solchem Umfang Artikel aus dem Bereich der EDV, dass darin ein gewerbliches und kein privates Handeln mehr zu sehen sei. Sodann werden folgende etwaige Verstöße gerügt:

  • fehlendes Impressum,
  • fehlende Informationen zu den technischen Schritten, die zum Vertragsschluss führen,
  • fehlende Informationen über die Speicherung des Vertragstextes,
  • fehlende Informationen über technische Mittel um Eingabefehler zu vermeiden,
  • fehlende Informationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts,
  • fehlende Widerrufsbelehrung und fehlendes Musterwiderrufsformular.

Abgrenzung privates Handeln – geschäftliches Handeln

Die Abgrenzung zwischen privatem und geschäftlichem Handeln ist für den juristischen Laien nur schwer vorzunehmen. Von der Rechtsprechung wurden zahlreiche Kriterien hierfür entwickelt, die in jedem konkreten Einzelfall einer wertenden Gesamtbetrachtung bedürfen. Sollten Sie daher im Internet als Verkäufer auftreten, ist es von entscheidender Bedeutung für Sie, zu wissen, ob Sie bereits als geschäftlicher Verkäufer eingestuft werden. Sodann hätten Sie Informationspflichten zu erfüllen, deren Fehlen zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung führen kann.

Gerne stehen wir Ihnen hierzu zur Verfügung. Wir überprüfen gerne Ihren Internetauftritt und erstellen Ihnen im Bedarfsfall rechtssichere Widerrufsbelehrungen für Ihre Homepage oder Ihren Onlineshop. Wenden Sie sich an uns!

Folgen einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung

In der uns vorliegenden wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling wird von unserer Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Ersatz der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 984,60 € verlangt. Der Abmahnung liegt eine vorgefertigte Unterlassungserklärung bei, die eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € für jede schuldhafte Zuwiderhandlung vorsieht.

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling erhalten?

Ihre Abmahnung muss stets unter Beachtung Ihres Einzelfalls auf die Rechtmäßigkeit überprüft werden. Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall! Die Gegenseite könnte sodann eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen. Diese wäre mit weiteren Kosten für Sie verbunden.

Wir raten jedoch auch dringend davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft abzugeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Zudem ist in dieser eine feste Vertragsstrafe vorgesehen. Anstelle dieser sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, in der keine pauschale Vertragsstrafe festgelegt wird, sondern die den sogenannten „Hamburger Brauch“ beinhaltet. Hierbei würde die Vertragsstrafe für jeden Einzelfall individuell festgesetzt werden und könnte im Streitfall von einem Gericht auf ihre Rechtmäßigkeit oder Höhe überprüft werden.

Unser Rat:

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer Hilfe bundesweit zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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