Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Markenrecht- Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH

Heute erhielten wir erneut den Auftrag zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH.

Der Abmahnung liegt der Vorwurf eines Verstoß gegen das Markengesetz zugrunde. Konkret wird in der Abmahnung der Vorwurf erhoben, dass unsere Mandantschaft über die Internethandelsplattform eBay schwarz-gelbe Aufkleber zum Kauf angeboten und diese dabei mit „BVB“ und dem Vereinslogo beworben habe. Dadurch sei die BVB Merchandising GmbH in ihren Rechten als Inhaberin der Marke „BVB“ verletzt worden.

Rechtliche Würdigung

Der BVB Merchandising GmbH stünden in Folge dessen Unterlassungsansprüche gem. §§ 8 Abs. 1 UWG; 1004 BGB und ein Anspruch auf Schadensersatz gem. §§ 14, 15 MarkenG; 9 UWG; 823 BGB zu. Die

Problematik des Falles liegt darin, dass neben der der Abgabe einer nachteilig vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Auskunft über den Umfang der Markenrechtsverletzung eingefordert wird. Diese dient regelmäßig zur Vorbereitung eines Schadensersatzes. Diese könnte ggfs. zusätzlich zu den geforderten Abmahnkosten (hier 1.531,90€) gefordert werden.

Auf keinen Fall sollten Sie die Abmahnung ignorieren. Es könnte dann eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre.

Lassen Sie sich durch einen Fachanwalt im Gewerblichen Rechtschutz beraten.

Sehen Sie auch unser Ratgebervideo:

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Bleiben Sie ruhig!
  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie die beigefügten Unterlassungserklärung nicht
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen oder einer anderen Rechtsanwaltskanzlei erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

In vielen Fällen lassen sich die in der Abmahnung geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit Ihnen keine weiteren Folge-Abmahnungen drohen.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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