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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen BVB Merchandising GmbH

Eine markenrechtliche Abmahnung für die BVB Merchandising GmbH liegt uns aktuell in unserer Rechts- und Fachanwaltskanzlei Heidicker zur Bearbeitung vor. Darin werden durch die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen etwaige Markenrechtsverletzungen gerügt. In der Abmahnung heißt es, unsere Mandantschaft habe durch den Verkauf von Schnullerketten die Marke „BVB“ verletzt.

Sachverhalt:

In der Abmahnung heißt es, unsere Mandantschaft habe auf der Internethandelsplattform eBay Schnullerketten zum Kauf angeboten und dabei die Wortmarke „BVB“ zur Bewerbung verwendet, ohne dass es sich bei den angebotenen Produkten um offiziell lizensierte Merchandising-Produkte des BVB Borussia Dortmund handele. Daher stelle die Verwendung der Marke „BVB“ eine unzulässige Markenrechtsverletzung und Rufausbeutung i.S.d. § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG dar.

Was fordert die Gegenseite?

In der Abmahnung werden die folgenden Ansprüche geltend gemacht:

- Unterlassungsanspruch, zu erfüllen durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung

- Schadensersatzanspruch

- Auskunftsanspruch, u.a. über Herkunft und Anzahl der verkaufen Produkte

- Rechtsanwaltskostenerstattungsanspruch in Höhe von 1.242,84 €

Wie sollte reagiert werden?

Mrch
Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall. Die Gegenseite könnte gegen Sie gerichtlich vorgehen. Unterzeichnen Sie jedoch auch nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung, da Sie sich hierdurch bereits zu Beginn etwaige Einwendungen gegen die Abmahnung abschneiden und ggf. Ihre Schuld eingestehen. Zudem sollten Sie davon absehen, den geforderten Betrag ohne anwaltliche Überprüfung der Gesamtangelegenheit zu überweisen.

Nutzen Sie gerne unsere kostenfreie Ersteinschätzung. Hierbei teilen wir Ihnen mit, wie in Ihrer individuellen Angelegenheit am besten verfahren werden sollte. Dazu können Sie uns gerne Ihre Abmahnung vorab per Email oder Telefax zusenden. Dieser Service ist für Sie völlig unverbindlich und mit keinerlei Kosten oder Verpflichtungen verbunden. Gerne können Sie auch den kostenlosen Rückrufservice von Anwalt.de nutzen. Dazu klicken Sie einfach hier.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de





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