Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung FC Bayern München Kanzlei Lentze Stopper

Wir wurden in unserer Anwaltskanzlei Heidicker kürzlich mit der Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei Lenetze Stopper im Auftrag der FC Bayern München AG beauftragt. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf von Verstößen gegen die ATGB des FC Bayern.

Unsere Mandantschaft habe über eBay viert Tickets zu einem Fußballspiel des FC Bayern München zum Kauf angeboten und dabei gegen die folgenden Bestandteile der ATGB verstoßen:

  • Fehlende Abbildung der ATGB
  • Öffentliches Angebot bei eBay

Was sind ATGB?

ATGB stellen rechtlich gesehen Allgemeine Geschäftsbedingungen dar. Sofern Tickets direkt beim FC Bayern München erworben werden, muss der Käufer den ATGB zustimmen. Hierin finden sich u.a. folgende Regelungen:

„Der Erwerb (…) zum Weiterverkauf ist untersagt. Untersagt ist dem Kunden insbesondere, Tickets öffentlich bei Auktionen (…) zum Kauf anzubieten. (…) Sollte der FCB feststellen, dass der Kunde gegen eine oder mehrere Regelungen (…) verstoßen hat, kann der FCB (…) die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe i.H.v. bis zu maximal 2.500 € fordern.“

Rechtliche Einschätzung:

Damit ein Verstoß gegen die ATGB des FC Bayern vorliegt, muss der ursprüngliche Käufer die ATGB überhaupt akzeptiert haben. Dies gilt es, durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

Forderungen des FC Bayern München:

  • Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Kostenerstattung für Rechtsanwaltskosten in Höhe von 250,00 €
  • Auskunft über die Anzahl der verkauften Tickets und erzieltem Gewinn

Wie sollte reagiert werden?

Wir raten davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft abzugeben. Diese kann als Schuldeingeständnis gewertet werden und ist nachteilig formuliert. Stattdessen sollten Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen, um die Angelegenheit schnell, rechtlicher und möglichst günstig beizulegen. Wir bieten Ihnen nicht nur eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles, sondern im Falle einer Beauftragung auch einen festen, fairen und transparenten Pauschalpreis.

Wir raten Ihnen bei Erhalt einer Abmahnung zu folgendem:

  • Nehmen Sie persönlich keinen Kontakt zur Gegenseite oder den gegnerischen Anwälten auf
  • Überweisen Sie keinerlei Beträge ohne vorherige anwaltliche Beratung
  • Unterzeichnen Sie nicht die beigefügte, durch die gegnerischen Anwälte vorformulierte Unterlassungserklärung

Wenn Sie vorschnell die vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen, schneiden Sie sich zu Beginn bereits sämtliche Verteidigungsrechte ab, ohne vorher durch eine Prüfung eines spezialisierten Rechtsanwalts erfahren zu können, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist. Daher sollten Sie in Abmahnschreiben einem Rechtsanwalt vorliegen, um die Angelegenheit günstig und schnell beizulegen. Senden Sie uns Ihre Abmahnung gerne per Email an ra@kanzlei-heidicker.de zu, wir überprüfen diese und rufen Sie gerne unverbindlich zurück. Im Rahmen unserer kostenfreien Erstberatung entstehen Ihnen hierdurch keinerlei Kosten!

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund großer Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

-Bundesweite Vertretung

-Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne auch telefonisch unter 02307/17062 erreichen.

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.