Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung Ido Interessenverband

Erneut wurde unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz mit der Verteidigung gegen eine aktuelle Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (Ido) beauftragt. Sollten Sie ebenfalls eine derartige Abmahnung erhalten haben, erfahren Sie in diesem Ratgeberartikel, wie Sie darauf reagieren sollten.

Sachverhalt:

In dem aktuellsten Abmahnschreiben heißt es, unsere Mandantschaft habe über das Internetauktionsportal eBay diverse Produkte aus den Produktkategorien CDs, DVDs, Bücher und Dekorationsartikel zum Kauf angeboten. Hierbei seien die folgenden Wettbewerbsverstöße durch unsere Mandantschaft begangen worden:

- fehlender Link zur Online-Streitschlichtungsplattform der EU-Kommission (OS-Plattform)

- pauschale Angabe: "Internationaler Versand: Kosten auf Anfrage“

Letztere pauschale Angabe stelle einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung dar, nach der der Verbraucher den endgültigen Endpreis erfahren muss. Die beiden Verstöße seien als Wettbewerbsverstöße zu werten. Daher macht der Ido Interessenverband die folgenden Ansprüche geltend:

- Unterlassungsanspruch

- Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 232,05 €

Dem Abmahnschreiben sind Ausdrucke des ebay Angebotes beigefügt, sowie eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Wir müssen davon abraten, vorformulierte Unterlassungserklärungen ohne vorherige fachanwaltliche Prüfung zu unterzeichnen. Hierdurch würden Sie ein Schuldeingeständnis abgeben und sich sämtliche Einwendungen gegen die Abmahnung bereits zu Beginn abschneiden.

Wie sollte reagiert werden?

Eine Abmahnung, gleich aus welchem Grund, sollten Sie unter keinen Umständen ignorieren. Der Abmahnende wird im Regelfall seinen Unterlassungsanspruch ansonsten gerichtlich geltend machen, was mit hohen Kosten für sie verbunden wäre. Bei Erhalt einer Abmahnung gilt ist, die Angelegenheit möglichst schnell, günstig und vor allen Dingen rechtssicher beizulegen. Es sollten keine Gefahren von Folgeabmahnungen drohen. Um diese Ziele zu erreichen, raten wir Ihnen dazu, eine spezialisierte Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz mit der Bearbeitung Ihrer Angelegenheit zu beauftragen. Mit der nötigen Kompetenz und Erfahrung kann die Angelegenheit in Ihrem Interesse beigelegt werden. Unsere Rechts- und Fachanwaltskanzlei ist im gesamten Bundesgebiet in den Bereichen des Urheber- und Medienrechts, des Wettbewerbsrechts, des Designrechts und vielen angrenzenden Rechtsgebieten sehr erfolgreich tätig. Aufgrund der Bearbeitung von mehreren tausenden Abmahnungen in den vorgenannten Bereichen verfügen wir über entsprechend große Erfahrungswerte.

Gerne bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an. Hierbei überprüfen wir Ihre Abmahnung kurz und geben Ihnen einen ersten juristischen Rat, wie in der Angelegenheit vorgegangen werden sollte. Anschließend können Sie sich entscheiden, ob Sie eine Beauftragung unserer Kanzlei zum fairen und transparenten Pauschalpreis wünschen. Bis dahin ist die Erstanfrage völlig kostenlos und unverbindlich. Senden Sie uns Ihre Abmahnung einfach per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zu. Wir rufen Sie gerne kostenlos zurück. Aktuelle Ratgeberartikel zu Abmahnungen finden Sie auch in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de sowie auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de. Hier finden Sie auch einen Link zu unserem Youtube-Kanal, in dem wir anschaulich über aktuelle Abmahnungen per Video berichten.

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.